Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern
Der 1. Mai 2002 war ein Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland: Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes trat in Kraft. Damit hatte auch die Aktion Grundgesetz, eine der Säulen des Gesellschafterprojektes, ihr erstes Etappenziel erreicht. Ohne sie hätte es das Gesetz wohl nicht gegeben. Bis 2002 hatten nur die Länder Berlin und Sachsen-Anhalt ein Gleichstellungsgesetz. Die meisten Bundesländer warteten auf das Bundesgesetz und zogen mit einem Landesgleichstellungsgesetz nach Vorbild des Bundesgesetzes nach. Zuletzt Niedersachsen: Dort trat das Landesgleichgestellungsgesetz am 1. Januar 2008 in Kraft.
Wichtig für die von den Gesetzen und den weiterführenden Verordnungen betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen, aber auch für interessierte Bürger, Medien, Agenturen und Unternehmen sind die korrekten Ansprechpartner. Diese sind in der Regel in den Sozialministerien zu finden. Ausnahme: Bei den Bestimmungen zur »Barrierefreien Informationstechnik« sind oftmals andere Ministerien z.B. Inneres oder Finanzen zuständig. Zudem haben der Bund und die meisten Bundesländer mittlerweile Behindertenbeauftragte und/oder Behindertenbeiräte.




