Tagebuch-Eintrag
Verbindliche Lohnuntergrenzen helfen nicht nur »Aufstocker/innen«
»Wenn der Job nicht zum Leben reicht« - Die neuen Daten der Bundesagentur für Arbeit belegen: »Immer mehr Menschen in Deutschland verdienen so wenig, dass sie ihren Lohn mit Hartz IV aufstocken müssen – sogar in Zeiten des Aufschwungs«. Laut einem Bericht der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG waren im Juli 2008 rund 1,35 Millionen Menschen auf ergänzende Hartz-IV-Bezüge angewiesen, obwohl sie einem Voll- oder Teilzeitjob nachgehen. Neben der gestiegenen Zahl der so genannten »Aufstockern« enthält die Statistik auch jene Hartz-IV-Empfänger, die mit Minijobs ihr Einkommen aufbessern. Der Arbeitsmarktexperte des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Wilhelm Adamy, bezeichnet diese Tendenz als besorgniserregend, »weil die Wirtschaft zu dieser Zeit floriert habe, der Bedarf an Arbeitskräften gestiegen und zugleich die Zahl der hilfebedürftigen Menschen im erwerbsfähigen Alter deutlich zurückgegangen sei«. Eigentlich hätte es deshalb weniger Aufstocker geben müssen - das Gegenteil sei aber der Fall. Ein Kommentar von Arbeitsmarktforscher Georg Worthmann.
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Wenn der Job nicht zum Leben reicht - dahinter steht ein Trend, der sich schon seit einigen Jahren abzeichnet: Immer mehr Menschen verdienen mit ihrer Arbeit so wenig, dass sie damit sich und ggf. auch ihre Familie nicht ernähren können und ihr Einkommen um Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) aufgestockt werden muss.
Nun könnte man meinen, dass Einkommen sei so niedrig, weil diese Menschen nur wenige Stunden in der Woche arbeiten. Das trifft für einen Teil der »Aufstocker/innen« zu, zum Beispiel für Beschäftigte in Minijobs oder für Teilzeitbeschäftigte. Die meisten »Aufstocker/innen« in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (ohne Minijobs) – nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit von Januar 2007 sieben von zehn – arbeiten jedoch Vollzeit und trotzdem liegt ihr Einkommen unter dem Hartz IV-Satz. Auf die aktuellen Daten für Juli 2008 übertragen bedeutet dies, dass rund 476.000 Vollzeit-Erwerbstätige aufstockende Transferleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Daraus ist zu schließen, dass im Zeitverlauf immer mehr von ihnen einen sehr geringen Stundenlohn erhalten.
Allerdings gilt dies nicht nur für Aufstocker/innen, sondern auch für Beschäftigte, die – aus vielfältigen Gründen – keine aufstockenden Transferleistungen erhalten. Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zu abhängig Beschäftigten in Minijobs und in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stützen die These, dass in Deutschland die Zahl der Beschäftigten mit Niedriglöhnen (nach OECD-Definition) in den letzten Jahren zugenommen hat. So erhielten 1995 in Deutschland etwa 4,5 Millionen Beschäftigte einen Niedriglohn, 2006 waren es 6,5 Millionen Beschäftigte. Damit wurden 2006 rund 22 Prozent aller abhängig Beschäftigten mit einem Bruttostundenlohn von weniger als 9,61 Euro in West- und 6,81 Euro Ostdeutschland bezahlt. 1,9 Millionen Beschäftigte arbeiteten sogar für Bruttostundenlöhne unter 5 Euro, 2004 waren es noch 1,5 Millionen Beschäftigte.
Was wir – nicht zuletzt an der steigenden Zahl an Aufstocker/innen – derzeit beobachten, ist eine Abwärtsspirale des Lohnniveaus, ein »natürliches« Ende ist nicht in Sicht. Doch welche Möglichkeiten bestehen, um verbindliche Lohnuntergrenzen einzuführen und welche Aussicht auf Erfolg haben sie?
Grundsätzlich geht es darum, verbindliche Lohnuntergrenzen einzuführen. Die politische Diskussion schwankt zwischen rein tariflichen Lösungen und gesetzlichen Mindestlöhnen. Alle Befürworter von Lohnuntergrenzen stimmen darin überein, dass eine tarifliche Festlegung für alle Betriebe der Branche zu bevorzugen ist, weil auf diese Weise das Lohnniveau und die Lohnstruktur der jeweiligen Branche berücksichtigt werden kann. Bei tariflich vereinbarten Mindestlöhnen wird jedoch häufig übersehen, dass in vielen Branchen gar keine flächendeckenden Lohntarifverträge abgeschlossen werden können. Und selbst wenn dies möglich ist, sie nur für tarifgebundene Arbeitgeber gelten und andere Unternehmen weiterhin Löhne unterhalb des vereinbarten Tarifs zahlen können. Dies trifft leider auf viele Branchen zu, in denen Niedriglöhne weit verbreitet sind. Für diese Branchen kann eine verbindliche Lohnuntergrenze nur durch einen gesetzlichen Mindestlohn festgelegt werden. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns auf dem Niveau der oben genannten Niedriglohschwelle liegt. Er würde aber zumindest einen nicht zu unterschreitenden Stundenlohn festlegen, der für viele »Aufstocker/innen« und andere Beschäftigte zu einer – teils deutlichen – Lohnerhöhung führen würde. Im besten Fall wären dann auch staatliche Transferleistungen nicht mehr erforderlich.
Über Dr. Georg Worthmann
Georg Worthmann ist Sozial- und Politikwissenschaftler und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen im Forschungsschwerpunkt »Flexibilität und Sicherheit«. Er forscht zu den Themen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie Internationalisierung des Arbeitsmarktes. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Evaluation von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten und Untersuchungen von gesetzlichen und tariflichen Regelungen des Arbeitsmarktes.
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