Tagebuch-Eintrag
»Hartz IV-Sanktionsparagraph muss ausgesetzt werden!«
JobCenter und ARGEn können die Zahlungen an Hartz-IV-Empfänger empfindlich einschränken oder ganz streichen, falls diese ihren Anweisungen nicht Folge leisten. Die Sanktionen würden jedoch oft wegen reiner Bagatellverstöße verhängt und seien häufig nicht rechtens, berichtet das Portal HEISE.DE unter der Überschrift »Aushungern und Fordern«. »Eine Großzahl davon ist rechtswidrig, wie die Anzahl der gewonnen Prozesse gegen die Maßnahmen beweist«, so HEISE.DE. »Bei vielen Langzeitarbeitslosen, die über keinerlei Ressourcen verfügen und zum Beispiel kein Schonvermögen haben, führen diese Geldkürzungen sofort in blanke Not.« Nur die wenigsten Betroffenen hätten die Kraft oder Mittel, gegen die Sanktionen zu klagen. Hartz-IV-Sanktionen seien oft reine Willkür und müssten sofort abgeschafft werden, fordert heute Sozialberater Frank Jäger im Tagebuch. Jäger ist Mitinitiator des Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium.
Schlagwörter: Arbeitslosigkeit, ARGE, Existenzminimum, Hartz IV, JobCenter, Langzeitarbeitslosigkeit, Sanktionen, Sozialhilfe, Tagebuch
Jeden Monat wird tausenden Erwerbslosen mit Sanktionen das Existenzminimum gekürzt oder gestrichen, weil sie Forderungen der ARGEn und JobCenter nicht erfüllt haben oder weil dies unterstellt wird. Im Jahr 2008 waren es bundesweit 789.000.
Unter 25-Jährige werden besonders hart und unverhältnismäßig bestraft. Ihnen muss laut Gesetz schon beim ersten Pflichtverstoß – ausgenommen Meldeversäumnisse – der gesamte Regelsatz für drei Monate gestrichen werden. In vielen Fällen werden Sanktionen willkürlich und rechtswidrig verhängt: Von den im Jahr 2008 eingelegten Widersprüchen der Hartz-IV-Empfängerinnen und –empfänger waren 41 Prozent ganz oder teilweise erfolgreich, von den Klagen sogar 65 Prozent. Aber nur ein kleiner Teil der Sanktionierten hat Mittel und Möglichkeiten, sich überhaupt auf dem Rechtsweg zu wehren.
Sanktionen sind für die Betroffenen und ihre Familien eine ernsthafte Existenzgefährdung. In den wenigsten Fällen werden sie verhängt, weil die Sanktionierten etwa eine zumutbare Arbeit abgelehnt hätten: Oft werden Erwerbslose bestraft, weil sie Meldetermine nicht eingehalten haben. Dabei wird allzu selten nach den Gründen für das Fehlen gefragt. Vielfach schaffen es Betroffene nicht, ihre Bewerbungspflichten zu erfüllen. Sie resignieren und sind es leid, sich um Jobs zu bewerben, auf die sie keine Chance haben, nur um überzogenen Auflagen nachzukommen. Viele brechen Ein-Euro-»Jobs« oder Trainings- maßnahmen ab, deren einziger Zweck darin besteht, sie mehr oder weniger sinnvoll zu beschäftigen. Andere fühlen sich von den Auflagen der Behörde schlicht überfordert, weil sie eingeschränkt leistungsfähig sind. Vielen der so genannten Aktivierungsmaßnahmen ist gemein, dass sie die Menschen nicht weiterbringen, ihnen keine Perspektiven schaffen, stattdessen Anlässe für Strafen liefern.
Ist schon der rigide Hartz-IV-Sanktionsparagraph mehr als problematisch, so führt die katastrophale Personalsituation in den ARGEn und JobCentern zu einer Praxis, die für die Betroffenen unzumutbar ist. Denn gerade bei den Existenz bedrohenden Sanktionen wenden die Behörden das Recht oft falsch an. Verantwortlich dafür sind meiner Ansicht nach unzureichendes und schlecht ausgebildetes Personal in ARGEn und JobCentern, hoher Arbeitsdruck, zweifelhafte Zielvorgaben und eine komplizierte, verfassungsrechtlich überaus problematische Gesetzeslage.
Das Grundproblem – der Mangel an Existenz sichernden Arbeitsplätze – das durch die Wirtschaftskrise noch verschärft wird, kann mit Sanktionen nicht gelöst werden. Mit dem Sanktionsregime wird jedoch so getan, als hätten die Erwerbslosen ihre Lage selbst verursacht und müssten zur Arbeit getrieben werden. Dabei zwingt die Sanktionspraxis nicht nur Hartz-IV-Beziehende, Arbeit um jeden Preis und unter schlechtesten Bedingungen anzunehmen, es wirkt auch als Drohkulisse für die Noch-Erwerbstätigen und ihre Interessenvertretungen.
Meiner Ansicht nach müssen die Missstände in den ARGEn und vor allem die unverhältnismäßigen Folgen von Sanktionen dringend öffentlich gemacht werden. Der Umgang mit Erwerbslosen muss offen in der Gesellschaft debattiert werden! Das Ziel muss sein, den Gesetzgeber zum Umsteuern zu veranlassen. Hierfür und um der verbreiteten Willkür Einhalt zu gebieten, plädiere ich für ein sofortiges Aussetzen des Sanktionsparagraphen.
Über Frank Jäger
Frank Jäger, ist Sozialwissenschaftler M.A. und gehört zu den Mitinitiatoren des »Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium«, in dem sich bislang über 12.000 Unterstützerinnen und Unterstützer mit ihrer Unterschrift für eine sofortige Abschaffung der Hartz-VI-Sanktionen einsetzen. Jäger ist seit 1998 in unabhängigen Erwerbslosenprojekten tätig. Er war von 2002 bis 2006 Geschäftsführer der Bundesarbeits- gemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfe-Initiativen (BAG-SHI). Seit Juli 2006 arbeitet er als Sozialberater und Referent für Sozialrecht beim Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles, einem Wuppertaler Selbsthilfeprojekt, das offensiv für die Interessen von Erwerbslosen eintritt.
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