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Tagebuch-Eintrag

2009
28
Nov

Ein Fall für das Verfassungsgericht: Hartz IV

Prof. Dr. Franz Segbers, Sozialethiker

Hier ist Doktor Franz Segbers abgebildet

»Hartz IV verstößt gegen Grundgesetz«, mit dieser Erklärung befeuerte Heiner Geißler erneut die Debatte um die Rechtmäßigkeit der Arbeitsmarktreform, die seit Jahren auch die Gerichte beschäftigt. »Die Jobcenter legten die Gesetze grundsätzlich zum Nachteil der Betroffenen aus«, zitiert der EVANGELISCHE PRESSEDIENST den früheren Sozial- und Gesundheitsminister. Weiter prognostizierte der CDU-Politiker bei steigender Erwerbslosigkeit erhebliche soziale Unruhen und meinte, das Hartz-IV-Gesetz sei das »schlechteste Sozialgesetz«, das es je in der Bundesrepublik Deutschland gegeben habe. Franz Segbers, Pfarrer und Professor für Sozialethik, bezeichnet Hartz IV als »staatlich verordnete Unterversorgung«, die das Existenzminimum nicht abdecke. Fünf Jahre nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II zieht er im Tagebuch eine bittere Bilanz.

Schlagwörter: Arbeitsmarkt, Erwerbslose, Existenzminimum, Hartz IV, Regelleistungen, Tagebuch, Verfassungsgericht

Wie mit einem Paukenschlag wurde bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Klage über die Leistungen für Hartz IV- Empfänger in die Öffentlichkeit gebracht, was Fachleuten immer schon klar war: Von Hartz IV kann man nicht leben und Hartz IV macht erwerbslose Menschen mürbe – statt sie aufzurichten. Hartz IV ist zu einem Synonym für sozialen Abstieg und drohende Armut geworden. Und dabei bräuchte doch gerade der, der wenig zum Leben hat, viel im Recht.

Doch leider ändert auch die jetzige Regierungskoalition nichts an dem Webfehler, der die Hartz IV Gesetze durchzieht. Bei Hartz IV bleibt außer dieser kosmetischen Veränderung alles beim Alten. Die Erhöhung der Vermögensfreigrenze macht sich gut, ist aber nicht das Hauptproblem, denn nur 0,2 Prozent aller Hartz IV-Anträge scheiterten an der Vermögensgrenze. Das zeigt, dass für arme Menschen nicht die Vermögensgrenze das Hauptproblem darstellt sondern ihre Armut. Kindergeld wird zwar erhöht, doch Kinder und Jugendliche, deren Eltern Hartz IV beziehen, haben nichts davon. Für diese Kleinkinder bis sechs Jahre bleibt es bei einem Betrag von 2,82 Euro für Nahrungsmittel an einem Tag und für die älteren über 16 Jahre gerade einmal 3,76 Euro pro Tag. Niemand kann davon leben, geschweige denn satt werden. Das Verfassungsrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird hier offensichtlich verletzt.

Regelleistungen werden pauschaliert und wir wissen doch, dass das Leben nicht über einen Kamm zu scheren ist. Denn wird es kalt, gibt es keine Winterkleidung und häufig genug laufen Kinder mit Sommerschuhen durch den Winter. Eine Sozialberaterin des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau berichtet aus ihrer Praxis: »Ein Schüler, der vorübergehend Zeitungen ausgetragen hatte, soll laut Bescheid der Grundsicherungsstelle mit 70 Euro selbst zum Familieneinkommen beitragen«. Die 70 Euro wurden einfach einbehalten, auch dann noch, als der »Job« längst beendet war.

Schließlich bedeutet Hartz IV Sanktionen. Das Sozialrecht hat mit »Fordern« und »Fördern« der Arbeitsverwaltung ein Instrumentarium in die Hand gegeben, mit dem durch die Androhung und die Verhängung von Sanktionen der Regelsatz unter das Existenzminimum abgesenkt werden kann. Es ist ethisch unerträglich, wenn eine reiche Gesellschaft wie die Bundesrepublik Deutschland seinen Bürgerinnen und Bürgern vorenthält, was sie zu einem menschenwürdigen Leben benötigen. Aus dem Sozialstaat, der soziale Sicherheit bieten will, wird ein Sozialstaat, der droht und sanktioniert. Wenn Politiker die Probleme des Arbeitsmarktes in Verhaltensprobleme von Erwerbslosen uminterpretieren, dann wird Sozialstaatlichkeit in einer Weise zum Verhaltenstraining, das der grundgesetzlich garantierten Würde des Menschen wiederspricht.

Das Landessozialgericht Darmstadt ist zu Recht in einer Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen, dass Hartz IV dem Menschenwürdeartikel des Grundgesetzes widerspreche. Das Bundesverfassungsgericht wird dazu ein Grundsatzurteil fällen. Womöglich erleben wir dann die Geburt eines neuen Grundrechts auf ein menschenwürdiges und der parlamentarischen Kontrolle unterliegendes Existenzrecht.

Ökonomen wie Hans Werner Sinn meinen, dass die Höhe der Sozialhilfe der Hauptgrund für die Massenarbeitslosigkeit sei, weil sie zu wenig Anreiz zur Arbeitsaufnahme biete. Die Wirklichkeit widerlegt diese irrige Meinung, denn es gibt über 1,3 Millionen Menschen, die arbeiten und ihren kargen Lohn aufstocken müssen. Nicht mangelnde Arbeitsbereitschaft also ist das Problem sondern die Ausweglosigkeit des Arbeitsmarktes. Wenn deshalb manche Politiker meinen, eine Erhöhung des Regelsatzes mit dem Hinweis kommentieren zu müssen, dass dadurch nur der Tabak- und Alkoholkonsum gesteigert würde, oder propagieren, dass es »kein Recht auf staatlich finanzierte Faulheit« gäbe – dann verkennen sie die wirkliche Lage.

Diese Form der Verarmung der politischen Kultur in unserem Land ist manchmal schwerer zu ertragen als die vielfältigen Gesichter der materiellen und emotionalen Armut derer, die auch solche Kommentare über sich ergehen lassen müssen.

Über Prof. Dr. Franz Segbers

Franz Segbers, Jahrgang 1949, lehrt Sozialethik an der Universität Marburg und ist Referatsleiter Arbeit, Ethik und Sozialpolitik im Diakonischen Werk Hessen und Nassau/Frankfurt. Um denen eine Stimme zu geben, über die gesprochen wird, die aber kaum angehört werden - die Hartz IV-Empfänger -, hat er gemeinsam mit Wolfgang Gern für die Diakonie in Hessen und Nassau ein Buch mit Erfahrungsberichten unter dem Titel herausgegeben »Als Kunde bezeichnet, als Bettler behandelt. Erfahrungen aus der Hartz IV-Welt« (Hamburg 2009).


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