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Tagebuch-Eintrag

2010
12
Jan

Datensammelwut des Staates macht misstrauisch

Norbert Warga, Datenschutzbeauftragter

Das Foto zeigt Norbert Warga.

Das Vorhaben der Bundesregierung, alle Arbeitnehmerdaten jahrelang zentral zu speichern, schießt über das Ziel hinaus, berichtet die FINANCIAL TIMES über »Das Monster ELENA «. Bei dem elektronischen Entgeltnachweis, abgekürzt ELENA, handelt es sich um »die größte Sammlung berufsbezogener Daten, die in der Bundesrepublik bisher in Angriff genommen wurde. Aus den Informationen, die so gehortet werden, lässt sich mehr herauslesen als Einkommensprofile - hier sammeln sich mit der Zeit Persönlichkeitsprofile allererster Datengüte auf den Servern der Rentenversicherung«. Seit Jahresbeginn schicken die Arbeitgeber die ersten Daten an die zentrale Speicherstelle. Nach dem öffentlichen Aufschrei prüft die Regierung derzeit, wo ELENA verbessert werden kann. Für den Gewerkschafter und Datenschützer Norbert Warga bleiben viele Fragen offen.

Schlagwörter: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auskunfts- und Meldepflichten, Daten, Datenschutz, Datenschutzgesetz, Datenspeicherung, Tagebuch

Die jetzt von Arbeitgebern für ELENA abgefragten Daten wurden schon bisher bei einer Leistungsbeantragung von Arbeitnehmern verlangt. Damit war der Arbeitgeber über die familiäre Lage und die Aktivitäten der Arbeitnehmer informiert. Der Arbeitgeber konnte diese Information im Rahmen seiner Personalwirtschaft, zum Beispiel, wenn es um Mehrarbeit, Versetzungen, Umsetzungen und Eigenkündigungen ging, vielfältig nutzen.

Zur Zeit werden nach den gesetzlichen Auskunfts- und Meldepflichten, die jeder Arbeitgeber zu erfüllen hat, immerhin schon 192 (!) Einzelangaben über Beschäftigte erfasst, verwahrt oder weitergeleitet. In den Personalverwaltungssystemen ist ein noch höherer Datenbestand für einzelne Beschäftigte anzulegen. So sind dies zur Zeit beim Software Marktführer SAP über 40.000 Listen, die nach meiner Einschätzung sicher in der Praxis nicht alle mit Daten gefüllt werden und für die es schon gar keine gesetzlich erforderliche Zweckbestimmung gibt.

Das ist nun zukünftig nicht mehr so. Wenn die Daten gemeldet sind, entfällt dieser Zweck der Speicherung. Deren weitere Vorhaltung wäre also eine Änderung der Zweckbestimmung und damit unbefugte Datenverarbeitung. Auch hier werden die betrieblichen Interessenvertretungen, aber auch die Datenschutzbeauftragten künftig gefordert sein.

Aus meiner Sicht erhebt der Staat im Verhältnis zwischen Bürger und Staat nun Daten, die er vorher nicht hatte und speichert diese für zuvor bestimmte Zeiträume, die nach den Erfordernissen der Leistungsbeantragungen bemessen werden. Diese Daten werden vom Staat zwar gespeichert, aber nicht zentral aufbereitet und können auch nicht komplett abgerufen werden. Und was für mich schwer wiegt: Nach derzeitigem Stand können sie auch nur in tatsächlichen Bedarfsfällen mit Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger abgerufen werden. Darüber hinaus bestehen auch Bedenken wegen des gewaltigen Datenvorrats, denn ich vermute, dass die Befürchtungen eines Missbrauchs angesichts der politischen Akteure nicht aus der Luft gegriffen sind.

Zu der strittigen Frage der Streikerfassung durch ELENA möchte ich feststellen, dass die Teilnahme an einem Streik sehr wohl einen Rückschluss auf eine gewerkschaftliche Zugehörigkeit oder aktionsbezogene Verbundenheit zulässt. Damit handelt es sich um Daten der besonderen Art nach dem Datenschutzgesetz, deren Verarbeitung nach der Richtlinie 95/46/EG untersagt ist. Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen von einem Arbeitgeber im Rahmen der Fehlzeitenmeldung abzufordern, erscheint mir zudem völlig sachfremd. Meiner Ansicht nach müssen auch die Abmahnungsdatenfelder der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelöscht werden, denn hier geht der Informationsgehalt über den arbeitsrechtlichen Zweck der Abmahnung deutlich und unzulässig hinaus.

Über Norbert Warga

Norbert Warga, Jahrgang 1954, ist seit 2000 Datenschutzbeauftragter der Gewerkschaft ver.di. Der Diplom-Sozialpädagoge war zuvor in der Sozialversicherung und nach dem Studium viele Jahre in der politischen Bildung mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Informationstechnik und Datenschutz tätig. Seit über 20 Jahren ist er Autor zum Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Tarifrecht und Datenschutz und hat 2008 unter anderem ein Buch über Dienstvereinbarungen mit dem Titel »Handbuch Dienstvereinbarung« veröffentlicht.


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Bisherige Beiträge: 13

Re: Datensammelwut des Staates macht misstrauisch

M. K. (Gast)
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wahrheit Wahrsager (registriertes Mitglied)
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Helmut Krüger (registriertes Mitglied)
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Helmut Krüger (registriertes Mitglied)
13.01.10, 07:41 Uhr

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